Frequently Asked Questions

Master of Education


FAQ MASTER OF EDUCATION FÜR STUDIERENDE, DIE IHR BACHELORSTUDIUM MIT ODER NACH DEM WS 07/08 UND VOR DEM WS 11/12 AUFGENOMMEN HABEN

Studienverlauf
Veranstaltungsanmeldungen
Modulabschlussprüfungen
Anerkennung von Leistungen an anderen (auch ausländischen)
Universitäten

Stichwort Masterarbeit
Allgemein



Stichwort Studienverlauf

Q: Ist es richtig, dass meine Leistungsübersicht nun nicht mehr über QISPOS
verwaltet wird?


A: Das ist korrekt. Sie erhalten nun im Master of Education vom Prüfungsamt ein
Modulbuch. Darin sind alle Kurse verzeichnet, die Sie im Laufe des MEd besuchen
müssen. Am Ende einer Lehrveranstaltung, bzw. nach erfolgreichem Erbringen der
Studienleistung u./o. der prüfungsrelevanten Leistung lassen Sie den erfolgreichen
Besuch der Veranstaltung und ggf. die Note vom Dozenten eintragen. Wenn das
Modulbuch vollständig ausgefüllt ist, muss es noch gesiegelt werden. Hierzu werfen
Sie Ihr Modulbuch bitte in Postfach Nr. 1. Sie können es dann spätestens zwei
Werktage darauf bei der Bibliotheksaufsicht des Englischen Seminars abholen.

Q: Ist die Reihenfolge der Module, die ich studieren muss, festgelegt?

A: Nein, im Master of Education können Sie die Reihenfolge, in der Sie die einzelnen
Module studieren, selbst wählen.

Q: Ich schaffe es nicht, meine Hausarbeit innerhalb der gegebenen Frist abzugeben.
Darf ich verlängern?


A: Grundsätzlich gilt: ‚Midterm paper’ müssen im Sommersemester bis zur letzten
Sitzung vor den Pfingstferien, im Wintersemester bis zur letzten Sitzung vor den
Weihnachtsferien abgegeben werden. ‚Term paper’ geben Sie bis zu vier Wochen
nach Vorlesungsende ab, s. hierzu auch: Guidelines midterm and term paper
Bitte kontaktieren Sie auch die Lehrenden in dieser Frage.

Q: Ich habe eine schlechte Note in einer Hausarbeit. Darf ich die Arbeit noch
einmal
schreiben, um die Note zu verbessern?

A: Bestandene Studienleistungen, auch wenn Sie als Modulnote in die Wertung eingehen,
können nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.

Q: Ich benötige noch eine Unterschrift von einem Dozenten/einer Dozentin
auf meinem Modulbogen, der Dozent/die Dozentin ist aber gar nicht mehr
in Münster. Muss ich den Kurs jetzt noch einmal belegen?


A: Wenden Sie sich am Besten per Mail an Ihren ehemaligen Dozenten/Ihre
ehemalige Dozentin und bitten Sie um Bestätigung der Tatsache, dass Sie
diesen Kurs bestanden haben (ggf. auch mit der entsprechenden Note) und
um Erlaubnis, dass die Studienberaterin die Unterschrift im Auftrag leisten
darf. Die Studienberaterin sollte in der entsprechenden Antwort ankopiert
werden. Wenn Sie eine positive Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben,
suchen Sie die Studienberaterin während der Sprechzeiten auf und lassen
sich die Unterschrift ausstellen.

Stichwort Veranstaltungsanmeldungen

Q: Muss ich mich zu allen Veranstaltungen über HISLSF anmelden?

A: Ja. Es kann aber in einigen Fällen notwendig sein, darüber hinaus
weitere Aspekte zu beachten (s. folgende Fragen).

Q: Wie melde ich mich für Seminare in an?

A: Über HIS-LSF und über ein zusätzliches schriftliches Anmeldeverfahren. Bitte
achten Sie auf entsprechende Ankündigungen im Haus und auf unserer
Homepage, wann die Formulare ausliegen und bis wann diese eingereicht
sein müssen. Weiterhin lesen Sie bitte die Kommentare im Vorlesungs-
verzeichnis und Aushänge am schwarzen Brett, um evtl. Vorbesprechungen
nicht zu verpassen.

Q: Ich bin zur Zeit im Ausland. Wie kann ich mich anmelden?

A: Zu Vorlesungen, Grundkursen und Übungen können Sie sich online ganz normal
während der Anmeldefrist in HIS anmelden. Für die Seminaranmeldung beauftragen
Sie am besten einen Kommilitonen /eine Kommilitonin und erstellen eine Vollmacht,
die an die Anmeldebögen geheftet werden kann.

Q: Ich war im Ausland und habe deshalb Anmeldetermine verpasst.
Wie gehe ich vor?

A: Suchen Sie zunächst das Studienberatungsbüro auf (Mirjam Manoutchehri;
mmanoutchehri@uni-muenster.de). Dort werden Sie über eventuell noch verfügbare
Restplätze und das weitere Vorgehen informiert. Dann wenden Sie sich direkt
persönlich während der Sprechzeiten oder per Email an die Lehrenden, bzw. die
Lehrstuhlsekretariate und bitten um Aufnahme in entsprechende Veranstaltungen.

Q: Ich habe es versäumt, mich während der Anmeldefrist anzumelden.
Wie gehe ich vor?


A: Bitte informieren Sie das Studienberatungsbüro (Mirjam Manoutchehri;
mmanoutchehri@uni-muenster.de). Dort werden Sie über eventuell noch verfügbare
Restplätze und das weitere Vorgehen informieren.

Q: Ich weiß nicht, welche Kurse ich im nächsten Semester wählen sollte.
Wo bekomme ich Hilfe?


A: Schauen Sie sich auf Ihrem Modulbogen an, welche Kurse und Leistungen Ihnen
noch fehlen und vergleichen Sie dies mit den Auflistungen der fächerspezifischen
Bestimmungen Ihres Studiengangs. Sichern Sie sich im Studienberatungsbüro ab,
dass Sie die richtige Wahl getroffen haben.

Stichwort Modulabschlussprüfungen

Q: Wie melde ich mich zu den mündlichen Modulabschlussprüfungen an?

A: Sie melden sich mit dem entsprechenden Formular und einer Kopie der
entsprechenden Seite Ihres Modulbuchs persönlich über das Prüfungsamt I an. Die
Zweitprüferin/ den Zweitprüfer dürfen Sie vorschlagen. Diese/r wird Ihnen jedoch
endgültig vom Prüfungsamt zugeteilt, daher muss keine Unterschrift der
Zweitprüferin/des Zweitprüfers auf dem Anmeldeformular sein.

Q: Wie melde ich mich zur schriftlichen Modulabschlussprüfung an?

A: Sie melden sich mit dem entsprechenden Formular und einer Kopie der
entsprechenden Seite Ihres Modulbuchs persönlich über das Prüfungsamt I an.

Q: Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Was mache ich jetzt?

A: Wir dürfen Sie aus rechtlichen Gründen in diesem Fall nicht mehr nachmelden. Sie
müssen auf den nächsten Termin warten.

Q Ich habe eine schlechte Note in einer Modulabschlussprüfung. Darf ich
versuchen, die Note zu verbessern?


A: Wenn Sie bestanden haben, können Sie die Modulabschlussprüfung nicht zum
Zwecke der Notenverbesserung wiederholen.

Q: Ich bin bereits zwei Mal durch eine Modulabschlussprüfung gefallen.
Werde ich exmatrikuliert, wenn ich ein drittes Mal durchfalle?


A: Wenn Sie tatsächlich die Prüfung zum dritten Mal nicht bestehen, haben Sie
endgültig nicht bestanden. Sie haben aber die Möglichkeit, sich ein Zeugnis
über Ihre bis dahin erbrachten Leistungen ausstellen zu lassen. Bitte holen
Sie sich in diesem Fall aber auch schnellstmöglich Rat bei der Zentralen Studienberatung.

Stichwort Anerkennung von Leistungen an anderen (auch ausländischen)
Universitäten


Q: Ich plane, eine Zeit an einer ausländischen Universität zu studieren.
Welches Semester bietet sich da an?


A: Grundsätzlich können Sie bereits im ersten Mastersemester einen
Auslandsaufenthalt absolvieren. Da Sie erfahrungsgemäß im vierten
Semester Ihre Masterarbeit schreiben, sollten Sie den Aufenthalt nach
Möglichkeit vorher absolvieren. Bei der Fachstudienberaterin Frau
Manoutchehri erhalten Sie eine individuelle Beratung.

Q: Ich plane, eine Zeit an einer ausländischen Universität zu studieren.
Wie kann ich sicher stellen, dass ich Leistungen nach meiner Rückkehr
auch hier anerkannt bekomme?


A: Es ist in jedem Fall das Beste, die Fachstudienberaterin aufzusuchen und mit ihr das
Angebot der anderen Universität mit Ihrem Studienplan an der WWU abzusprechen
und die optimalste Lösung zu erarbeiten.

Q: Wie muss ich vorgehen, um meine Leistungen, die ich an einer anderen
Universität erworben habe, anerkennen zu lassen?


A: Sie suchen in den Sprechzeiten Frau Manoutchehri auf. Sie wird die Äquivalenz der
Leistungen feststellen und die Anrechnung vornehmen, wenn die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllt sind.

Stichwort Masterarbeit

Q: Ich möchte meine Masterarbeit im Fach Englisch schreiben.
Wer darf mein Prüfer sein?


A: Ihr/e Erstkorrektor/in muss Hochschullehrer/in sein. Zweitkorrektor/innen müssen
prüfungsberechtigt sein. Eine Übersicht über Prüfer/innen am Englischen Seminar
finden Sie auf der Homepage unter ‚News’ und ‚Downloads’:
Übersicht Prüferinnen und Prüfer

Q: Ich möchte meine Masterarbeit im Fach Englisch schreiben, gibt es Richtlinien?

A: Ja, die Arbeit sollte einen Umfang von 60 Seiten nicht überschreiten. Ihre
Bearbeitungszeit beträgt vier Monate, bei empirischen Arbeiten bis zu sechs Monate.
Sie sollten aber auf jeden Fall immer Rücksprache mit Ihrem Betreuer/
Ihrer Betreuerin halten.

Q: Meine Masterarbeit steht an. Wann muss ich die Arbeit anmelden?

A: Prinzipiell setzt das Prüfungsamt keine Deadlines für die Anmeldung der Arbeit. Wir
geben jedoch Empfehlungen, wie Sie die zeitlichen Abläufe koordinieren sollten, um
z.B. eine fristgerechte Umschreibung in eines der Masterprogramme gewährleisten zu
können. Auf den Seiten des Prüfungsamt I finden Sie unter „Masterarbeit“ im Bereich
Master of Education ein Rechenbeispiel: http://www.unimuenster.
de/Pruefungsamt1/master/masterarbeit.html


Q: Meine Masterarbeit steht an. Wie muss ich die Arbeit anmelden?

A: Die Masterarbeit wird von Ihnen persönlich unter Vorlage der erforderlichen
Unterlagen im Prüfungsamt angemeldet.

Q: Ich schaffe es nicht, meine Masterarbeit innerhalb der gegebenen Frist
abzugeben. Darf ich verlängern?


A: Auf Ihren Antrag hin kann die Abgabe der Masterarbeit aus schwerwiegenden
Gründen einmal um vier Wochen, bzw. sechs Wochen, wenn es sich um eine
empirische Arbeit handelt, verschoben werden. Den entsprechenden Antrag stellen Sie
im Prüfungsamt I.

Q: Ich möchte meine Masterarbeit während meines Aufenthalts an einer
Universität im Ausland schreiben. Ist das möglich?


A: Grundsätzlich ist das schwierig, kann in Ausnahmefällen aber möglich sein. Bitte
informieren Sie sich im Studienberatungsbüro über die entsprechenden Möglichkeiten
und Bedingungen.

Allgemein

Q: Meine Kommilitonen haben mir gesagt, dass sich ein Klausurtermin
verschoben hat. Kann ich mich auf die Aussage verlassen?


A: Bitte verlassen Sie sich nie auf die Aussagen Ihrer Kommilitonen. Diese meinen es
vermutlich nur gut, aber aufgrund der vielen unterschiedlichen Studiengänge und
Leistungen, die dort erbracht werden müssen, gilt nicht für jeden Studierenden
dasselbe. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie sich auf jeden Fall immer
im Studienberatungsbüro erkundigen, ob das, was Sie gehört haben auch tatsächlich
zutrifft.

Bitte beachten Sie, dass letztlich nur die entsprechenden Prüfungs- und
Studienordnungen verbindlich sind.


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